News
10.01.2014
Das neue Reisekostenrecht 2014
Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 1.1.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte Ermittlung der abziehbaren Reisekosten und mehr Rechtssicherheit in der Anwendung erreicht werden. Von den Neuregelungen
sind die Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten betroffen.
Sämtliche wichtige Änderungen zum Reisekostenrecht finden Sie in unserem Downloadbereich
22.11.2013
Wir haben ein paar wichtige Neuigkeiten für Sie zusammengestellt.
Um das entprechende PDF zu öffnen, klicken Sie einfach auf den Text.
Alternativ finden Sie alle Dokumente auch in unserem Download-Bereich.
Ausstellung von Rechnungen – Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer
Rechte und Pflichten bei einer Betriebsprüfung
04.09.2013
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.
Weitere Infos auf: https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php
Ein Dokument mit häufigen Fragen für Arbeitgeber zum Thema elektronische Lohnsteuerkarte finden Sie in unserem Donwload-Bereich.
09.08.2013
Wir suchen ab sofort eine/n Steuerfachangestellte/n in Teilzeit für unser Unternehmen.
Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie im Bereich Stellenangebote.
09.08.2013
SEPA: Wichtige Informatione zum Umstieg auf SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift
Ab dem 1. Februar 2014 darf der unbare Zahlungsverkehr, also Überweisungen und Lastschriften, gemäß der neuen SEPA-Verordnung nur noch nach den neuen, europäischen Regeln erfolgen. Das funktioniert jedoch nicht automatisch: Um von den Verbesserungen im Zahlungsverkehr zu profitieren, müssen neben den Banken auch Unternehmen, Vereine, Händler und Behörden jetzt aktiv werden. Andernfalls drohen vermeidbare Kosten. Verbraucher müssen sich lediglich an ihre neuen Kontonummern gewöhnen.
Um Ihnen die Umstellung auf SEPA zu erleichtern, finden Sie in unserem Download-Bereich ein PDF-Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.